Neue Parkplätze und Einkaufsmöglichkeiten vor der Haustür. Das passt. Könnte man auf den ersten Blick meinen. Doch im Quartier an der Ecke Stavener/Burgholzstraße denken Anwohner ganz anderes über das Nahversorgungszentrum, das auf dem Gelände der einstigen Schülergaststätte (später Einkaufsmärkte) und der abgerissenen Schule entsteht. Sie haben, „weil man unsere Bedenken, die wir seit September 2010 bei der Baubehörde vorgetragen haben, nicht ernst genommen hat“, beim Verwaltungsgericht in Greifswald geklagt und in einstweiliger Verfügung einen Baustopp erreicht.
Über 100 Unterschriften gegen das Vorhaben sammelten sie zudem. Es erscheint ihnen für ihr Wohngebiet, die Ihlenfelder Vorstadt, überdimensioniert. Vor allem der rund 420 Quadratmeter große sogenannte TEDI-Markt direkt neben dem 800 Quadratmeter großen Lebensmitteldiscounter ist ihnen ein Dorn im Auge. Da er erstmalig in Neubrandenburg entstünde, könnte er Kunden aus der ganzen Stadt und umliegenden Orten anlocken – die geplanten 92 Stellplätze sprächen für diese Absicht – und mit der Ruhe wäre es vorbei. Denn neben dem Anlieferungsverkehr würden die Kundenautos auf der holprigen Stavener Straße noch mehr Lärm machen. „Sollte die Straße später ausgebaut werden, werden wir obendrein als Anlieger mit zur Kasse gebeten“, befürchtet nicht nur einer aus der Bürgerinitiative.
Mit kleinteiliger Wohnbebauung hätte die Stadt die Chance gehabt, die Fehler aus DDR- Zeiten wieder gut zu machen und den ursprünglichen Charakter des Wohngebiets zur Geltung zu bringen. Doch so sei die geplante Größenordnung des Einkaufszentrums für ein allgemeines Wohngebiet nicht zulässig und widerspreche obendrein dem Einzelhandelskonzept der Stadt.
Das sieht Dietmar Hunker anders. Er ist unter anderem für die Bauordnung zuständig. Das Konzept sehe für den Bereich sehr wohl den Bau eines D-Zentrums, also eines Nahversorgers, vor. Für den rechtlich unstrittigen Netto-Markt hat er deshalb eine Baugenehmigung erteilt. So wolle man den Zeitverzug für den Investor minimieren. „Alles andere müssen wir uns reiflich überlegen. Verbrauchernahe Versorgung im Wohngebiet ist zulässig, auch nicht störendes sonstiges Gewerbe. Wir haben Gutachten in Auftrag gegeben und müssen dann abwägen und entscheiden“, sagt er.
Natürlich wolle die Stadt den Nachbarschaftsschutz nicht verletzen, aber er glaube nicht, dass das Nahversorgungszentrum Besucher von außen anziehe. Peter Gerstenberg von der P-M Consulting Berlin beruft sich auf den Vertrag, den sein Unternehmen mit der Stadt hat und der den Bau eines Nahversorgungszentrum auf dem Grundstück zusichert.
Eingeklemmt
Die Stadtverwaltung klemmt zwischen den Stühlen. Zum einen klagen Anwohner gegen das von ihr genehmigte Projekt und bekommen – auch wenn noch nicht endgültig geurteilt ist – vom Verwaltungsgericht Rückenstärkung. Zum anderen ist kaum zu erwarten, dass der Investor stillhält, wenn er das von ihm gekaufte Gelände nun nicht zur Umsetzung seiner Pläne nutzen kann. Schließlich hat ihm das Rathaus im Kaufvertrag zugesichert, dass er dort sein Nahversorgungszentrum bauen darf.Sicherlich, die Stadtvertretung hat den Grundstücksverkauf beschlossen. Doch dass der Mehrheit der Abgeordneten die Gemengelage zwischen dem Widerstand zahlreicher Anwohner, der bisherigen Rechtssprechung zur Größe von Verkaufsflächen in allgemeinen Wohngebieten und der aus dem Kaufvertrag für den Investor resultierenden Ansprüche vorher in aller Konsequenz deutlich war, darf bezweifelt werden. Wenn künftig solche Situationen vermieden werden sollen, darf man nicht darauf hoffen, dass schon alles gut gehen wird, sondern muss mit offenen Karten spielen.
Reinhard Wehden













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